Plattformen geben Mehrwertsteuersenkung großteils an Kunden weiter

159
Bild: viarami/Pixabay

Ab dem 1. Juli tritt die befristete Senkung der Mehrwertsteuer in Kraft. Bis Jahresende fallen dann statt 19 nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer beim Einkauf an. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von 7 auf 5 Prozent reduziert.

Auch Wertpapierdienstleistungen wie Vermögensverwaltungen und mit dem Kunden vereinbarte Servicegebühren sind von der Mehrwertsteuersenkung betroffen. Die meisten Plattformen haben bereits angekündigt, die Ersparnis eins zu eins an ihre Kunden weiterzugeben.

Kunden werden so vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 meist nur mit dem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.

Geplante Maßnahmen zur Mehrwertsteuersenkung je Plattformen

(Stand: 30.6.2020)

Augsburger Aktienbank
  • Einstiegsgebühren und Managemententgelte für Vermögensverwaltungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
  • Servicegebührenvereinbarungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
  • Eine aktive Kundeninformation seitens der Augsburger Aktienbank ist nicht vorgesehen.
  • Die Kundeninformation im Rahmen der Quartalsreportings für Vermögensverwaltungen ist angedacht.
FIL Fondsbank (FFB)
  • Einstiegsgebühren und Managemententgelte für Vermögensverwaltungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
  • Servicegebührenvereinbarungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
  • Eine aktive Kundeninformation seitens der FFB ist nicht vorgesehen.
ebase
  • Servicegebührenvereinbarungen: Abschließende Entscheidung von ebase steht noch aus.
DAB
  • Einstiegsgebühren und Managemententgelte für standardisierte Vermögensverwaltungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
  • Servicegebührenvereinbarungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
Fondsdepot Bank
  • Servicegebührenvereinbarungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 mit unverändertem Bruttosatz belastet, dies bedeutet für den Kunden eine vorübergehenden Erhöhung der Nettogebühr.
SutorBank
  • Einstiegsgebühren und Managemententgelte für Vermögensverwaltungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.
Moventum
  • Servicegebührenvereinbarungen werden für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 nur mit einem Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent belastet.

Keine Anpassung von Vermögensverwaltungsverträgen, Servicevereinbarungen oder Marketingunterlagen notwendig!

Eine (befristete) Anpassung von Vermögensverwaltungsverträgen, Servicevereinbarungen oder Marketingunterlagen ist aus heutiger Sicht nicht notwendig, da hier bei Vermögensverwaltungen der höher liegende Preis inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen wird und Servicegebührenvereinbarungen in der Regel den Wert zuzüglich Mehrwertsteuer umfassen.

Unser Tipp

Weisen Sie Ihre Kunden aktiv auf die Mehrwertsteuerabsenkung bis zum 31.12.2020 hin. Ihre Kunden können beispielsweise bei allen Vermögensverwaltungslösungen der Augsburger Aktienbank und der FFB bis zum 31.12.2020 3 Prozent Mehrwertsteuer auf Einstiegsgebühr und Managemententgelt sparen.