Jetzt das JDC Factsheet zur Erläuterung von Nachhaltigkeitspräferenzen nutzen!

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Bild: Dayan Quinteros/Unsplash

Die Nachhaltigkeitspräferenz ist die Entscheidung eines Kunden, ob und inwieweit er Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, in seiner Vermögensanlage berücksichtigen will.

Ab dem 2. August 2022 tritt die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage gesetzlich verpflichtend in Kraft. Dann müssen Kundenangaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigt und bei der Fonds- und Vermögensverwaltungsauswahl beachtet werden.

Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch sollen Berater ihre Kunden vorab die Elemente von Nachhaltigkeitspräferenzen erläutern, ehe sie das Anlegerprofil inklusive Nachhaltigkeitspräferenzabfrage erstellen und die Geeignetheitsprüfung durchführen.

Jetzt das JDC Factsheet zur Erläuterung von Nachhaltigkeitspräferenzen nutzen!
Nachhaltigkeit entsprechend der Taxonomieverordnung, Nachhaltigkeit entsprechend der Offenlegungsverordnung (nachhaltige Investitionen), Nachhaltigkeitspräferenz durch Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts – das JDC Factsheet zur Erläuterung von Nachhaltigkeitspräferenzen stellt die zur Auswahl stehenden Nachhaltigkeitspräferenzen vor.

Nutzen Sie das JDC Factsheet zur Erläuterung von Nachhaltigkeitspräferenzen, um Ihre Kunden vor dem Beratungsgespräch über die zur Verfügung stehenden Nachhaltigkeitspräferenzen zu informieren.

Das Factsheet finden Sie im Beraterportal World of Finance, das Sie über unser iCRMweb erreichen. Navigieren Sie dort in den Bereich Investment / Vertriebsunterstützung / ESG / ESG Factsheet.