Ab dem 2. August 2022 tritt die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage gesetzlich verpflichtend in Kraft. Dann müssen Kundenangaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigt und bei der Fonds- und Vermögensverwaltungsauswahl beachtet werden.
Was die verpflichtende Nachhaltigkeitspräferenzabfrage für die Praxis und für unterschiedliche Produkte wie Einzelfonds, AIFs, Vermögensverwaltungen und Fondspolicen bedeutet und wie Sie Jung, DMS & Cie. unterstützt, haben Sie in unserer Online-Schulung „Nachhaltigkeitspräferenz-Abfrage ab dem 2.8.2022 – was Versicherungs- und Anlagevermittler jetzt wissen müssen“ erfahren. Die Aufzeichnung der Schulung steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung.
Die Schulungsinhalte im Überblick:
- Nachhaltigkeitspräferenz-Abfrage ab dem 2.8.2022 – Fakten im Überblick
- Was Versicherungsvermittler jetzt beachten müssen
- Was Anlagevermittler jetzt beachten müssen
- Unterscheidung nach Produktarten
- Wie Jung, DMS & Cie. Sie dabei unterstützt
Die Referenten:
- Urs Böckelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei drrp Rechtsanwälte in München
- Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG
Zum Video:
Das Video finden Sie im Beraterportal World of Finance, das Sie über unser iCRMweb erreichen. Navigieren Sie dort in den Bereich Investment / Vertriebsunterstützung / ESG.