Deutsche Industrie- & Handelskammer (DIHK): Anpassung erforderlich

Erstinformation, Impressum und Signatur

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Bild: geralt/Pixabay

Die EU-Transparenzverordnung (TVO) trat zum 10. März 2021 in Kraft. Daraus ergeben sich für Sie als Finanzberater entsprechende Informationspflichten im Rahmen Ihres Internetauftritts sowie Ihrer vorvertraglichen Informationen.

Aus „Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.“ wurde  „Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre Erstinformation, Ihr Impressum, Ihre Signatur und Ihre Visitenkarte zu prüfen und die Formulierung zu ersetzen:

Bisher:
Deutscher Industrie- & Handelskammertag (DIHK) e.V.

Seit Januar 2023:
DIHK I Deutsche Industrie- & Handelskammer

Zwischenzeitlich gab es mehrere Novellierungen der TVO, die jüngste Ergänzung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vermittlerverbände AfW und VOTUM haben diesbezgüglich ihre Formulierungshilfen aktualisiert. Diese stehen Ihnen auf bundesverband-finanzdienstleistung.de zum Download zur Verfügung.