Der Tod kostet nicht nur das Leben …

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Bild: Ravi Roshan/Unsplash

Ruhestandsplaner wissen, dass Mandanten ganz schnell durch einen Todesfall in eine hohe Steuerschuld rutschen können. Gerade in diesem Bereich bietet Helvetia Leben ausgeklügelte Ruhestandskonzepte an. Die Todesfallverrentung ist für zukünftige Erben ein sehr wichtiges Sparinstrument.

Ihre Mandanten möchten Gelder anlegen und bereits heute festlegen, was mit ihrem Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Darüber hinaus wünschen sie sich eine renditestarke Anlage inklusive Sicherungsmöglichkeiten. Hier ist Helvetia Leben mit ihrer fondsgebundenen CleVesto-Produktlinie die richtige Wahl.

Ihre Kunden haben mit den Tarifen CleVesto Allcase, Select und Balance die Möglichkeit des renditestarken Anlegens. Zusätzlich kann bereits bei Abschluss festlegt werden, dass das Guthaben im Todesfall nicht als einmalige Summe ausgezahlt, sondern verrentet wird. Diese Vorgehensweise reduziert die fällige Erbschaftsteuer und Einkommensteuer erheblich, was sich am besten an einem Beispiel erläutern lässt.

Ein Vater mit einem Alter von 65 Jahren hat sein Vermögen in eine Helvetia Fondspolice investiert und seine 40-jährige Tochter als Begünstigte im Todesfall eingesetzt. Dabei gibt es ein Problem – die Anlagesumme beträgt 1 Mio. Euro und der Erbschaftsteuerfreibetrag für ein Kind liegt lediglich bei 400.000 Euro. Die Tochter müsste folglich den Großteil des Erbes versteuern, selbst ohne Berücksichtigung des Wertzuwachses.

Nach 20 Jahren tritt der Versicherungsfall ein und der Vater verstirbt. Seine Anlage hat sich bei einer Wertentwicklung von 6 % p.a. auf rund 3 Mio. Euro erhöht. Glücklicherweise hat er festgelegt, dass nicht das Guthaben in Höhe von 3 Mio. EUR an seine Tochter fließt, sondern eine laufende Rente mit rund 73.000 Euro jährlich. Dadurch, dass es sich um eine wiederkehrende Leistung handelt, muss nicht das Guthaben der Fondspolice versteuert werden, sondern nur die jährliche Rente, multipliziert mit einem so genannten Vervielfältiger.

Dadurch ergibt sich folgender Steuervorteil:

ErbschaftsteuerErbschaft DepotguthabenErbschaft Rente
aus Fondspolice
Bemessungsgrundlage
für Erbschaftsteuer
ca. 3.000.000 Euroca. 1.000.000 Euro:

73.000 Euro Jahresrente
x 13,889
Freibetrag400.000 Euro400.000 Euro
Zu versteuernca. 2.600.000 Euroca. 600.000 Euro
Steuersatz15 %15 %
Steuerbelastungca. 390.000 Euroca. 90.000 Euro
Abgeltungsteuer
Ertrag2.000.000 Euro2.000.000 Euro
Steuerpflichtig
im Todesfall
2.000.000 Euro0 Euro
Steuerabzug (25 %)500.000 Euro0 Euro
Gesamtbelastung
(ErbSt + ESt)
890.000 Euro90.000 Euro

Vorteil Erbschaft Rente aus Fondspolice: 800.000 Euro

Quelle: Helvetia, schematische Betrachtung ohne Berücksichtigung von Vorabpauschale, Teilfreistellung, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Durch die Erbschaft einer Rente verringert sich die Steuerlast für die Tochter um ca. 300.000 Euro. Da ein Erbe auch die Steuerschuld des Erblassers erbt, müsste die Tochter auch die Wertentwicklung zu Lebzeiten des Vaters versteuern, wenn es sich nicht um eine Fondspolice sondern um ein Bankdepot handeln würde. Dies wären vereinfacht eine zusätzliche Belastung bei Veräußerung der Anteile von 500.000 EUR. Insgesamt würde die Tochter mit dem Helvetia Konzept Todesfallverrentung ca. 800.000 EUR Steuern sparen.

Dadurch, dass es sich um eine Rente mit Cash-Option handelt, hat sie zudem die Möglichkeit, auf das vorhandene Guthaben bei Bedarf zugreifen zu können und genießt entsprechende Flexibilität. Umso geringer der Verwandtschaftsgrad, umso höher ist die zu zahlende Steuer. Somit dürfte dieses Konzept besonders bei vermögenden Kunden und verwandtschaftsfernen Erben Anklang finden.

Ermöglichen Sie Ihren Kunden die steuergünstige Vermögensübertragung mit einer Fondspolice.

Weitere Informationen zur Todesfallverrentung

Ihr Ansprechpartner

Murat Aykut
T: 0152 54566237
murat.aykut@hl-maklerservice.de