Aktuell wurde durch den Vorstand der ARAG KV entschieden, die Annahmepolitik in Sachen Kinderalleineversicherung wie folgt zu ändern: Eine Kinder solo Versicherung ab Geburt wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Stattdessen wird eine Versicherung von Kindern solo (nicht ab Geburt) unter folgenden Voraussetzungen geprüft:

  • Nahtloser Übertritt aus einer deutschen GKV oder deutschen PKV
  • Reguläre Risikoprüfung
  • Zusammen mit dem Antrag Vorlage aller U-Untersuchungen, die bis zum jeweiligen Eintrittsalter des Kindes durchzuführen sind
Übergangsregelung Vorabanfragen

Vorabanfragen Kinder solo ab Geburt, die bis 1. März 2023 bei der ARAG Krankenversicherung eingehen, werden noch geprüft. Wir weisen auf § 2 MB/KKV (Versicherungsschutz erst ab Zugang der Police) hin. Der auf die Vorabanfrage folgende Antrag für das angefragte Kind muss bis 15. März 2023 bei der ARAG Krankenversicherung eingehen.

Übergangsregelung Anträge

Bis 15. März 2023 eingehende Anträge Kinder solo ab Geburt werden noch geprüft. Wie bisher fordern wir die Erklärung des VN bzgl. Versicherungsschutz erst ab Zugang der Police (§ 2 MB/KK) an.

Zusatzversicherung

In der Zusatzversicherung bleibt eine Kinderalleinversicherung möglich. Wie bisher ist keine Versicherung rückwirkend zum Geburtstag des Kindes möglich (Ausnahme natürlich Mitversicherung ab Geburt).