In diesem Webinar erfahren Sie alles über die Auszahlphase der DWS Riester- und Basisrenten-Produkte. Wir zeigen Ihnen den Weg von der Angebots- bis zur Leibrentenphase, welche Optionen Ihren Kunden zur Verfügung stehen und was es dabei zu beachten gibt. Des Weiteren räumen wir mit einigen Irrtümern zur DWS Auszahlphase auf.
Termin: Mittwoch, 7. Mai 2023, 11:00 Uhr
Zulagenzahlung im Mai 2023 / Vertriebsidee kostenfreie Zuzahlung
Am 16.05.2023 wurden die Zulagen für das erste Quartal 2023 gutgeschrieben. Aufgrund des veränderten Prüfverfahrens auf Seiten der ZfA war die Mai-Zulagenzahlung etwas geringer als in den Vorjahren. Wir erwarten daher im August nochmals eine höhere Zulagenzahlung für unsere Altersvorsorgekunden.
Vertriebsaktion: kostenfreie Zuzahlung in die Riesterverträge
Nutzen Sie die erfolgte Zulagenzahlung als Gesprächsansatz mit Ihren Kunden und vermeiden Sie ggf. gekürzte Zulagen im nächsten Jahr. Wir unterstützen Sie mit einer befristeten Aktion mit der Möglichkeit zur kostenfreien Zuzahlung in den Riester-Vertrag Ihres Kunden. Bitte beachten Sie, dass diese bis zum 31.08.2023 befristete Aktion nur mit dem folgenden Serviceformular möglich ist.
Zuzahlung Sonderaktion 2023 (PDF)
Kundenselektion im Portal Partner@Web
Nutzen Sie das Portal Partner@web, um sich über Ihre Kunden einen Überblick zu verschaffen. Sie finden hier unter Reports / Report Manager einige Vordefinierte Reports (Themen: Zulagen), anhand derer Sie prüfen können, ob bei Ihren Kunden Handlungsbedarf besteht. Hinweis: Nach erfolgreicher Anmeldung finden Sie auf der Startseite rechts eine Kurzeinführung zum Menü.
Vertriebsimpuls Höhere Fördergrenzen der Basisrente nutzen
Knapp drei Viertel der Deutschen rechnen im Ruhestand mit einer großen oder sehr großen Rentenlücke. Nur vier Prozent glauben, dass sie im Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Zeitgleich sparen aber nur die wenigsten für die Altersvorsorge. Das ergab eine neue Umfrage zur Altersvorsorge, die das Institut Mentefactum durchführte. Dabei gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, rechtzeitig für die Rentenphase vorzusorgen.
Mit der Basisrente kann eine fondsbasierte Altersvorsorge aufgebaut werden, die gleichzeitig auch noch steuerlich gefördert wird. Und die maximalen Fördergrenzen sind sehr großzügig bemessen. So können im laufenden Jahr Beiträge bis maximal 26.528 Euro (Ledige) bzw. 53.056 Euro (Verheiratete) gefördert werden. Die Beiträge können seit diesem Jahr sogar komplett, also zu 100%, steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die eigene Versorgungslücke lässt sich übrigens mit wenigen Klicks kostenfrei ausrechnen. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) bietet dazu einen Rentenlückenrechner an, mit dem sich die entsprechende Berechnung ganz leicht durchführen lässt. Dies gibt einen guten Hinweis, welche Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen Vorsorge sinnvoll sein können. Wie immer gilt: je früher man anfängt, desto besser kann das Ergebnis und umso höher kann das Vorsorgekapital ausfallen.