Sollte über das Vermögen eines Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung (bAV) der Arbeitnehmer gegebenenfalls nicht mehr erfüllt werden. Welche Möglichkeiten die Versorgungsberechtigten in diesem Fall bei Direktzusagen und Unterstützungskassenversorgungen haben, können Sie in unserem Infoblatt nachlesen.

Infoblatt Fortführung von Rückdeckungsversicherungen im Insolvenzfall (PDF)

Unsere anderen Infos finden Sie im Vermittlerportal unter Steuern, Recht & gesetzliche Rente.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Accountmanager / Ihre Accountmanagerin oder an die bAV Vertriebsunterstützung unter bav-partner@alte-leipziger.de.