Die Kosten steigen. Viele müssen den Gürtel enger schnallen und denken ggf. sogar über die Kündigung einer Versicherung nach. Mit unserem Salus Bonus „Extra“ sichern Sie Ihren Kunden auf sehr einfache Weise jährlich 200,– Euro für eine Zusatzversicherung – egal ob Neuabschluss oder bestehender Vertrag.
Wie funktioniert es?
Kund*innen, die zur Salus BKK wechseln und eine der u.g. Versicherungen sowie nur eine Maßnahme aus unserem Salus Bonusbogen nachweisen, können mit Beginn der Mitgliedschaft (auch Familienversicherte) bis zu 200,– Euro Bonus jährlich erhalten.
Hier würde z.B. bereits der Nachweis einer Impfung oder die erfüllte Zahnvorsorgeuntersuchung ausreichen. Für die Versicherten besteht eine der folgenden Versicherungen:
- Private Altersversorge,
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Private Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär,
- Private Pflegezusatzversicherung,
- Private Unfallversicherung,
- Private Zahnzusatzversicherung
Übrigens: Mit unserem Wahltarif „Versicherungsschutz Clever Optimieren“ können Sie Ihren Kund*innen kombiniert sogar mit dem „Bonus Exklusiv“ bis zu 330,– Euro als Refinanzierung für Versicherungen zur Verfügung stellen. Dieser steht ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung!
Beispiel
Familie mit familienversicherter Ehefrau und zwei Kindern:
- Vater (Mitglied): 330,– Euro
- Ehefrau (Familienversichert): 200,– Euro
- Kind 1: 200,– Euro
- Kind 2: 200,– Euro
- Gesamtbetrag: 930,– Euro
Berufsstarter 2023
Aktuell stellen wir fest, dass sich bei voraussichtlichen Berufsanfänger 2023 einiges tut. Auch wenn es augenscheinlich hier und da noch Verzögerungen im Einstellungsverfahren der Betriebe gibt, so haben doch die ersten neuen Auszubildenden Ihren Lehrvertrag bereits unterschrieben.
Eine gute Gelegenheit für Sie, gewinnbringend auch die Kinder Ihrer Kunden von der Salus BKK zu überzeugen. Denn neben der erforderlichen gesetzlichen Krankenversicherung als Gesprächseinstieg ergeben sich hier wieder einige interessante Cross-Selling-Ansätze wie BU, VWL, Zusatz-KV uvm.
Hierbei kann unsere Bonuszahlung von bis 200,– Euro jährlich ein gutes Argument sein. Oder auch unser attraktive Wahltarife für Auszubildende mit bis zu 130,– Euro jährlich.
Wir unterstützen Sie dabei mit den notwendigen Unterlagen.
Übrigens: Auch Bundesfreiwilligendienstleistende, Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres oder Teilnehmer eines ökologischen Jahres werden selbst versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.
Pflegebeiträge ab Juli 2023
Der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ist da: Der Pflegebeitrag und der Zuschlag für Kinderlose sollen steigen. Neben Beitragsentlastungen für größere Familien ist außerdem geplant, dass sich die Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen verbessern sollen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vorgelegt. Die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:
Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen
Zum 1. Juli 2023 soll der Pflegebeitragssatz von aktuell 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht werden. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll ab 1. Juli 2023 angehoben werden: von aktuell 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.
Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern
Für Familien mit mehreren Kindern soll der Pflegebeitragssatz sinken – je nach Anzahl der Kinder. Für Familien mit zwei Kindern liegt er ab dem 1. Juli 2023 voraussichtlich bei 3,15 Prozent, für Familien mit drei Kindern bei 2,9 Prozent und mit vier Kindern bei 2,65 Prozent.
Damit soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, nach dem größere Familien besser gestellt werden sollen als kleine Familien oder Kinderlose (BVerfG v. 07.04.2022, Az. 1 BvL3/18 u.a.). Das Verfahren zur Ermittlung und zum Nachweis der Kinderanzahl wurde gesetzlich noch nicht festgelegt. Es soll bis spätestens 1. Juli 2023 geregelt werden.
Informationen Bonusprogramm Salus BKK + Mitgliedsantrag (Zip)