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Termin §34f GewO-Prüfbericht für das Jahr 2025

Wenn Du eine Erlaubnis nach § 34f GewO hast, bist Du verpflichtet, Deine geschäftlichen Unterlagen einmal jährlich auf eigene Kosten durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Den Prüfbericht musst Du der zuständigen Erlaubnisbehörde spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorlegen. Mit dem JDC-Prüfbericht‑Rahmenabkommen erhältst Du eine strukturierte, praxiserprobte und effiziente... Weiterlesen

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