Zuzahlungen lohnen sich – auch in 2025. Wie Sie es aus den letzten Jahren kennen, möchte Sie die Stuttgarter Lebensversicherung auch 2025 mit einer Zuzahlungsaktion über verschiedene Produktlösungen hinweg unterstützen. Die Aktion wird analog zu den Vorjahren für die Basis-, Riester- und auch für die DirektRente angeboten.

Damit Bestandskunden der Stuttgarter die steuerliche Förderung nutzen, ist es wichtig, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und sie auf ihre Zuzahlungsmöglichkeiten hinzuweisen. Dafür stellt Ihnen die Stuttgarter zum jeweiligen Produkt einen Flyer und ein Anschreiben zur Endkundenansprache zur Verfügung. Hier herunterladen 

Ein wichtiger Hinweis: Die Stuttgarter schreibt die gemeinsamen Kunden nicht direkt an. Der Ansatz ist es, dass die Kunden die Information zur Gestaltungsmöglichkeit in ihren Verträgen über Ihr Haus und Ihre Vermittler erhalten. Welche unserer Vorlagen aus der Cloud Sie dabei an Ihre Vermittler weitergeben, entscheiden freilich Sie selbst.

Wichtiger Hinweis:
Um Zuzahlungen, die steuerliche Wirkung entfalten sollen, auf den Weg zu bringen, muss der gewünschte Betrag bis spätestens 31.12.2025 an die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (IBAN: DE17 6005 0101 0001 3674 50, Verwendungszweck: Zuzahlung Vertrag 1x.xxxxxxxx) überwiesen werden. Ab 30.000 Euro wird im Rahmen des Geldwäschegesetzes um eine Angabe zur Geldherkunft und Vorlage einer gültigen Ausweiskopie gebeten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Mindest- und Höchstzuzahlungsbeträge.