Heute möchte Sie die Fondsdepot Bank über wichtige Termine zum Jahresende informieren. Für die Abwicklung von Aufträgen bei der Fondsdepot Bank gelten die in Deutschland relevanten Feiertagsregelungen. Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel liegen zwei Bankarbeitstage, was für Tauschaufträge in der Regel nicht mehr ausreichend ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Dispositionen.
Orderzeiten – Kauf, Tausch sowie Verkauf
Aufträge zum Kauf, Verkauf und Tausch von Investmentfonds sollten möglichst bis Mittwoch, den 10. Dezember 2025 erteilt werden. Sofern Aufträge erst später eingehen, kann es dazu kommen, dass Dispositionen über den Jahreswechsel offen sind. Diese werden dann im Jahresdepotauszug 2025 nicht ausgewiesen und erst im Jahr 2026 gebucht. Letzter Buchungstag bzw. Abrechnungslauf ist der 30. Dezember 2025. Bitte achten Sie daher ganz besonders auf die Abwicklungsmodalitäten der einzelnen Fonds.
Depoteröffnungen
Depoteröffnungen werden bis einschließlich 30. Dezember 2025 bearbeitet. Für alle bis Freitag, 12. Dezember 2025, eingehenden Depoteröffnungsanträge wird die Eröffnung der Depots noch im Jahr 2025 gewährleistet. Für nach dem 12. Dezember 2025 eingehende Anträge ist die Eröffnung im Jahr 2025 nicht mehr garantiert. Für Anträge per API gilt der 18. Dezember 2025.
Wertpapierüberträge
- Einlieferungen von Fondsanteilen werden bis einschließlich 29. Dezember 2025 in die entsprechenden Kundendepots eingebucht. Bei Depoteinzügen, die der Fondsdepot Bank aktuell vorliegen, kann davon ausgegangen werden (unter Voraussetzung, dass alle relevanten Formulare vollständig vorliegen und es sich um keine ausländische Lagerstelle handelt), dass eine Einbuchung der Bestände in die entsprechenden Kundendepots noch im Jahr 2025 erfolgt.
- Bei Depoteinzügen, die ab KW50 eingereicht werden, besteht die Gefahr, dass diese über den Jahreswechsel andauern und der Bestand weder in dem Depot bei der abgebenden Bank, noch bei der aufnehmenden Bank verbucht ist und die steuerliche Zuordnung zu einem der Kalenderjahre erschwert wird.
- Depotüberträge an Drittinstitute werden im Jahr 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 12. Dezember 2025 eingegangen sind. Bei später eingehende Aufträgen kann eine vollumfängliche Abwicklung im Jahr 2025 nicht garantiert werden.
- Interne Depotüberträge werden im Jahr 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 17. Dezember 2025 eingegangen sind.
Freistellungsaufträge
Für alle bis zum 16. Dezember 2025 (Posteingang bei der Fondsdepot Bank) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung noch im Jahr 2025 gewährleistet.
Diese Aussagen setzen voraus, dass die Aufträge bzw. Anträge ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind.