Der maximale versicherbare Krankentagegeld-Tagessatz (KT) wird im ersten Jahr der Existenzgründung/Selbstständigkeit von 85 auf 120 Euro erhöht. So stellt sich die aktuelle Situation und Neubewertung dar:

  • Die bisherige Obergrenze von 85 Euro pro Tag lag im Marktvergleich unter den Angeboten der Wettbewerber.
  • Durch die Anpassung soll, die Wettbewerbsfähigkeit des Angebots der ARAG für Existenzgründer/Selbstständige nachhaltig gestärkt werden.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick