Über die Vorteile der neuen Tarifgeneration hat Sie AXA bereits  informiert. Die Highlights sind unter anderem eine innovative Berufsgruppensystematik, erweiterte Antwortmöglichkeiten bei den Clusterfragen, die Einführung der Karriereoption, die Anpassung des Dynamiksatzes für Schüler, die Kostenübernahme für Reha-Leistungen und die vorübergehende Beitragsherabsetzung.

Speziell für den Öffentlichen Dienst wurden weitere Anpassungen vorgenommen
  • Starter-BU: Der Wechsel von der Starter-BU in Dienstanfängerpolice/DU SmartFlex ist auch möglich, wenn die VP das Referendariat in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Aus Starter-BU-Verträgen kann beim Wechsel in die DU SmartFlex oder Dienstanfängerpolice die DU/BU-Rente um bis zu 750 Euro jetzt bis auf 2.500 Euro erhöht werden (Starter BU mit 1.750 Euro + 750 Euro auf max. 2.500 Euro) – unter Berücksichtigung der Pauschalgrenzen.
  • Ausweitung der bestehenden ZVK-Klausel bei voller Erwerbsminderungsrente: Erwerbsminderungsrente als Auslöser für die BU liegt vor, wenn der Kunde unbefristet volle Erwerbsminderungsrente erhält, mindestens  50 Jahre alt ist und der Vertrag länger als zehn Jahre besteht.
  • Neuer Erhöhungsgrund: Das Aufstocken der Teilzeit wird berücksichtigt, wenn dadurch das Einkommen um mindestens 10 % steigt.
  • Verbesserung der Verlängerungsoption bei Wechsel in die Privatwirtschaft bereits ab einer Versicherungsdauer auf Alter 60 Jahre

Experten-Tipp: Frühe Absicherung mit der AXA Schüler-BU oder AXA Starter-BU sichert die Flexibilität, bei Einstieg in den Öffentlichen Dienst in Produkte der DBV zu wechseln, sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Informationen zu den AXA-Produkten finden Sie auf axa-makler.de.