Sie haben Mitarbeiter Ihrer Firmenkunden, die mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausscheiden, in Ihrer Beratung? Dann können Sie diesen eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit anbieten, mit der sie ihre Steuerlast auf den Abfindungsbetrag reduzieren und gleichzeitig eine (weitere) Altersversorgung aufbauen können.

Das Zauberwort heißt „Vervielfältigungsregelung“. Dabei kann ein Teil der Abfindungszahlung steuerlich gefördert in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Der förderfähige Betrag ergibt sich aus einem festen Höchstbetrag, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Arbeitsverhältnis bestand (maximal zehn Jahre). Hierfür kann entweder eine neue Direktversicherung abgeschlossen oder eine bestehende Direktversicherung genutzt werden.

Mehr Informationen