Kennen Sie auch die Aussage, dass Beamte keinen Beitragsentlastungstarif benötigen, weil sich der Beihilfesatz im Ruhestand erhöht und dadurch der Anteil der Krankheitskosten, der durch die private Krankenversicherung abgedeckt wird, sinkt? In Wirklichkeit sind die Bezüge von Beamten im Ruhestand oft niedriger als gedacht.

Der Versorgungssatz beträgt im Durchschnitt maximal 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge – und das meist erst nach 40 Jahren Dienstzeit. Kürzere Dienstzeiten, Quereinstiege, Teilzeit, Elternzeit oder Auszeiten sowie Dienstunfähigkeit können den Anspruch deutlich verringern. So beträgt der Versorgungsabschlag bis zu 10,8 % bei Dienstunfähigkeit und bis zu 14,4 % bei Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr.

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