Update: Neue Informationspflichten ab Juni 2026

Was bei der Umsetzung des Widerrufsbuttons zu beachten ist

Anfang Mai haben wir Dich an dieser Stelle über den verpflichtenden Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 informiert. Jetzt fassen wir die konkreten Anforderungen noch einmal übersichtlich zusammen und informieren Dich über die nächsten Schritte.

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Der Widerrufsbutton ermöglicht Kunden künftig einen einfachen und direkten Widerruf online abgeschlossener Verträge. (Bild: Milan Markovic/iStock)

Kunden müssen einen online abgeschlossenen Vertrag künftig direkt über die Website widerrufen können, auf der der Abschluss erfolgt ist. Der Widerruf muss einfach, transparent und unmittelbar möglich sein.

Wenn Du auf Deiner Website Online‑Abschlussmöglichkeiten anbietest, musst Du folgendes beachten:

  • Der Button ist im Footer zu platzieren.
  • Er muss sich optisch klar von anderen Links und Elementen abheben.
  • Die verbindliche Beschriftung lautet: „Vertrag widerrufen“.

Wenn Du über uns Endkundenrechner beziehst, hast Du bereits eine separate E-Mail mit einem individuellen Implementierungslink erhalten. Dieser führt direkt zu unserem Widerrufsformular für Endkunden. Solltest du keine E-Mail erhalten haben, wende Dich bitte an unser Service Team.

Umsetzung in der WebApp allesmeins

In unserer WebApp allesmeins setzen wir den Widerrufsbutton fristgerecht für Dich um. Für Dich besteht in diesem Fall kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Hintergründe findest Du auch bei der Industrie- und Handelskammer.