Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Hintergrund sind neue regulatorischen Vorgaben durch das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“, die dem Schutz der Verbraucher dienen und zwingend bis zum 19. Juni 2026 umgesetzt sein müssen.

Es wird zukünftig zwischen Präsenz- und Fernabsatz unterschieden

Je nachdem, über welchen Absatzweg das Geschäft generiert wird, muss die entsprechende Widerrufsbelehrung beigefügt werden. Im ersten Schritt wird dies für die PDF-Anträge der GKR die Widerrufsbelehrung für den Präsenzabsatz sein. Die Unterscheidung zwischen substitutiver und nicht-substitutiver Krankenversicherung bleibt davon unberührt.

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