Unser wichtigstes Kapital ist unsere Arbeitskraft. Sie ist Grundlage für unser Einkommen und damit auch für unseren Lebensstandard. Fakt ist: Jeder vierte Beschäftigte wird im Laufe seines Berufslebens wegen gesundheitlicher Probleme nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten können. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen.
Die uniVersa Lebensversicherung bietet hierfür eine optimale Lösung. Bereits ab der Geburt (bzw. ab der Vorsorgeuntersuchung U2) kann der zukunftsorientierte Baustein BU-Opti für Kinder abgeschlossen werden. Dadurch garantieren wir dem versicherten Kind den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die Aktivierung der Option und der damit verbundene Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist beim Eintritt von bestimmten Ereignissen (z. B. Beginn einer beruflichen Ausbildung) möglich. Das Optionsrecht kann innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Ereignisses ausgeübt werden.
Nachdem der Baustein BU-Opti in den meisten Fällen bereits in sehr jungen Jahren abgeschlossen wird, kann dieser über die Jahre schon einmal in Vergessenheit geraten. Damit dies nicht geschieht, erhalten Sie auch dieses Jahr wieder eine Aufstellung der BU-Opti-Verträge, bei denen das versicherte Kind das 15. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Zeitgleich informiert die uniVersa auch Ihre Kunden und weist sie auf das Optionsrecht hin. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die hierfür erstellten FAQs für die Umwandlung des Bausteins BU-Opti.
Ab der BU-Opti Tarifgeneration 2017 (O17) kann das Optionsrecht bereits ausgeübt werden, wenn die versicherte Person das 15. Lebensjahr vollendet hat, Schüler an einer Schule der Sekundarstufe I oder II ist und die Voraussetzungen für die Kapitalzahlung nicht erfüllt sind. Kunden mit dieser Option hat uniVersa für Sie besonders gekennzeichnet. Die Versicherungsnehmer schreibt uniVersa zudem zwei Monate vor dem 15. Geburtstag des versicherten Kindes an. Sie erhalten zeitgleich eine Kopie dieses Schreibens.
Die Aufstellung der BU-Opti-Verträge können Sie direkt über UTEweb (Selektionen & Statistik / Aktion) abrufen. Die FAQs für die Umwandlung des Bausteins BU-Opti finden Sie in der UTEweb-Hilfe und im uniVersa Extranet unter Service / Druckstücke / Berufsunfähigkeitsversicherung / Antragsunterlagen und Bedingungen / LVF-006 – FAQ`s Umwandlung BU-Opti.
Vertriebspartner erhalten die Aufstellung der BU-Opti-Verträge bequem per Post. Die Kopien der Kundenanschreiben werden entweder postalisch oder – bei bestehender BiPRO-Anbindung – über BiPRO zur Verfügung gestellt.