Am 19. Juni 2026 wurde aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung der sogenannte Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte eingeführt, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Verbraucher sollen online geschlossene Verträge („Fernabsatzverträge“) künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie diese online abgeschlossen haben.
Beim Widerruf handelt es sich um die rückwirkende Annullierung eines Vertrags, die innerhalb einer gesetzlich definierten Frist möglich ist (in der Regel 14 Tage im Sach- und 30 Tage im Personengeschäft). Der Widerrufsbutton ersetzt nicht die bisherigen Widerrufsmöglichkeiten wie E-Mail oder Brief, sondern ergänzt diese.
Was bedeutet das für AXA?
AXA bietet Verbrauchern seit diesem Stichtag eine Widerrufsfunktion über einen Widerrufsbutton auf AXA.de und DBV.de an. Sie haben die Möglichkeit, über den leicht zugänglichen, eindeutig beschrifteten Widerrufsbutton online vom Kauf zurückzutreten. Nach Absenden des Widerrufs wird unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail übermittelt.