Mit Inkrafttreten des Zeitenwendegesetzes im Frühjahr 2025 profitieren aktive Soldaten der Bundeswehr und ihre Familien von verbesserten Rahmenbedingungen. Ein Kernpunkt ist die Ausweitung des Ehepartnerzuschlags (EPZ). Ehepartner im Ausland können diesen Zuschlag erhalten, um ihre Altersvorsorge gezielt zu stärken, da sie oft eingeschränkt erwerbstätig sind.

Der EPZ ist zweckgebunden und dient ausschließlich dem Aufbau einer Altersvorsorge für den Ehepartner. Voraussetzung ist, dass sich der Ehepartner überwiegend am ausländischen Dienstort aufhält.

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