Mit dem Umsetzungsgesetz zur EmpCo Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, Richtlinie EU 2024/825) treten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) neue, strengere Vorgaben für Aussagen mit Umwelt oder
Nachhaltigkeitsbezug in Kraft.

Im Kern werden mit der Gesetzesänderung insbesondere pauschale (allgemeine) Umweltaussagen, wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, die ohne konkreten Nachweis bzw. konkretere Erläuterung verwendet werden, verboten. Ziel dieser Regelungen ist es, irreführende Werbeaussagen zu vermeiden und die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen.

Umweltaussagen, die nach dem 27. September 2026 noch in Umlauf sind und gegen die neuen Regeln verstoßen, können abgemahnt oder bei weitverbreiteten Verstößen mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.

Einstellung von CleverInvest Green in der 1. und 3. Schicht

Im Rahmen der fortlaufenden Prüfung der regulatorischen Anforderungen an nachhaltige Finanzprodukte hat sich HDI dazu entschieden, das Produktangebot zu straffen und bestehende Produktstrukturen zu vereinfachen. Dementsprechend wird das Produkt CleverInvest Green in der Basisrente und der
privaten Altersvorsorge als eigenständige Produktvariante zum 27. September 2026 eingestellt.

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