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Termin §34f GewO-Prüfbericht für das Jahr 2025

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Bild: fabio/Unsplash

Wenn Du eine Erlaubnis nach § 34f GewO hast, bist Du verpflichtet, Deine geschäftlichen Unterlagen einmal jährlich auf eigene Kosten durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Den Prüfbericht musst Du der zuständigen Erlaubnisbehörde spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorlegen.

Mit dem JDC-Prüfbericht‑Rahmenabkommen erhältst Du eine strukturierte, praxiserprobte und effiziente Lösung, um dieser gesetzlichen Verpflichtung zuverlässig nachzukommen.

Melde Dich jetzt an – Anmeldeschluss ist der 31.07.2026

Das Rahmenabkommen kannst Du nutzen, wenn Du für jede Anlageberatung und Anlagevermittlung ausschließlich den vollelektronischen Beratungsprozess (Vermögenskonzept) verwendest. Eine detaillierte Beschreibung des gesamten Prüfungsablaufs findest Du im Leitfaden 34f-Prüfprozess.

Alle für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen – einschließlich der Datenschutzerklärung, die uns den Datenaustausch mit der Dr. Merschmeier + Partner GmbH erlaubt, findest Du in der Auftragserteilung.

Bitte sende Deine vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen direkt an:
Dr. Merschmeier + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Haus Sentmaring 9
48151 Münster

Weitere Fragen zur Anmeldung kannst Du gerne per E-Mail richten an: info@merschmeier-partner.de.