Top-Feature im iCRM

Der Kündigungsservice von JDC

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Bild: milorad kravic/iStock

Kündigungen von Versicherungsverträgen ganz einfach gemacht: Hast Du eine Maklervollmacht im iCRM hinterlegt, dann muss Du nur noch den Kündigungstermin und -grund erfassen. Nach dem Klick auf den Speichern-Button ist der Vorgang für Dich abgeschlossen und wir leiten die Kündigung automatisch an den Versicherer weiter. Sofern kein Maklermandat vorliegt, kann alternativ das Kündigungsschreiben des Kunden hochgeladen werden, welches auch automatisch an den Versicherer weitergeleitet wird.

Die Vorteile des Kündigungsservice
  • Zeitersparnis:
    Automatisierter Prozess reduziert den Aufwand erheblich.
  • Nachvollziehbarkeit und Dokumentation:
    Das System protokolliert den Vorgang automatisch (Zeitpunkt, Inhalt, Status).
  • Prozesssicherheit:
    Kündigungen werden direkt an die richtige Stelle geleitet. Keine Gefahr, dass E-Mails im Spam landen oder an falsche Empfänger gehen.
  • Automatische Bestätigung und Status-Tracking:
    Du kannst den Bearbeitungsstatus im System verfolgen. Das bedeutet: Weniger Medienbrüche und manuelle Nacharbeit.
  • Datenschutz und Sicherheit:
    Sichere Übertragung über das System statt unsicherer E-Mail-Kommunikation.
Und so einfach geht’s

Direkt aus der Vertragsansicht im iCRM den Button „Vertrag beenden“ klicken. Es gibt verschiedene Kündigungsvarianten:

  • Kündigung mit Maklervollmacht
  • Kündigung mit Kündigungsschreiben des Kunden
  • Nur Datenpflege (ohne formale Kündigung)

Je nach Variante erscheinen unterschiedliche Eingabemasken. Wichtig: Wenn die Kündigung per Maklervollmacht durch den Vermittler erfolgt, muss kein zusätzliches Dokument hochgeladen werden, wenn dieses im iCRM vorliegt.

Direkte Datenspeicherung in der Vertragsansicht

Alle Änderungen werden automatisch in der Vertragsansicht gespeichert. Es gibt drei Zeitpunkte, an denen sich bestimmte Felder ändern:

  • Bei Weiterleitung der Kündigung (z. B. „gekündigt am“, Vertrag-Status-Hinweis).
  • Bei Eingang der Kündigungsbestätigung (z. B. „Kündigung zum“).
  • Beim Wirksamwerden der Kündigung (Vertragsstatus)