
Der Heizungsmarkt in Deutschland hat sich 2025 deutlich verschoben: Mit 299.000 verkauften Einheiten ist die Wärmepumpe erstmals die meistverkaufte Heiztechnik des Jahres – ein Absatzplus von 55 % gegenüber dem Vorjahr, so die Jahresbilanz des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Doch die wenigsten Hausbesitzer machen sich Gedanken darüber, ob ihre neue, zukunftsweisende Heiztechnik auch richtig versichert ist.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) empfiehlt, die Wärmepumpe in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer entsprechend darauf achten. Bei bestehenden Immobilien, in denen eine Wärmepumpe neu installiert wird, rät der GDV Hausbesitzern, ihren Wohngebäudeversicherer zu kontaktieren und die Wärmepumpe in den Schutz aufzunehmen.
Bei Heizungsmodernisierung bestehende Verträge prüfen
Der Versicherungsschutz gilt für das Gebäude selbst sowie fest eingebaute Gegenstände – beispielsweise eine Monoblock-Wärmepumpe zur Innenaufstellung. Befindet sich die Umweltheizung aber außerhalb des Gebäudes – was oft der Fall ist –, greift die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn sie mit einer Anlage innerhalb des Gebäudes eine technische Einheit bilden. Dabei ist es empfehlenswert, die spezifischen Bedingungen der Versicherung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass auch solche Wärmepumpen in den Versicherungsschutz einbezogen sind.
Sprechen Sie Ihre Kunden mit eigener Immobilie doch einmal an, ob sie demnächst eine Heizungsmodernisierung planen. Dann sollten auch bestehende Versicherungsverträge geprüft werden, denn die Anschaffung einer Wärmepumpe beeinflusst auch den Wert einer Immobilie und kann sich dadurch auf die Prämie auswirken. Wird der Versicherer nicht informiert, kann das außerdem den Versicherungsschutz im Schadenfall negativ beeinflussen.













