Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum manchen irgendwann die Schulden über den Kopf wachsen,  Rechnungen, Kredite und Raten nicht mehr bezahlen werden können und man als zahlungsunfähig gilt. Dann kann man eine Privatinsolvenz anmelden an dessen Ende die Schuldenfreiheit steht.

Oft stellt sich in diesem Kontext die Frage, welche Auswirkungen sich auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ergeben. Kann der Arbeitnehmende seine bestehende Entgeltumwandung fortsetzen, oder auch nach Beginn einer Lohnpfändung eine Entgeltumwandlung neu einrichten? Wie sind betriebliche Versorgungsanwartschaften im Fall einer Privatinsolvenz zu bewerten?

Auswirkungen einer bAV auf das pfändbare Einkommen

Inwieweit die Einrichtung einer bAV mögliche Auswirkungen auf das pfändbare Einkommen hat, hängt von der Finanzierungsform bzw. dem Zeitpunkt der erstmaligen Dotierung ab. So ist zum Beispiel zu unterscheiden, ob die Vereinbarung der Entgeltumwandlung vor oder nach Beantragung der Privatinsolvenz bzw. Beginn der Lohnpfändung getroffen wurde.

Im Fall einer Privatinsolvenz ergeben sich aber noch viel mehr Fragen rund um das Thema bAV, die die HDI Versicherung umfassend beantwortet.

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