Auf vielfachen Wunsch von Ihrer Seite werden wir ab Januar 2024 einen neuen Prozess implementieren:

  • Sollsalden, die durch Gebührenbuchungen auf den Kundenkonten entstehen, werden zukünftig durch einen automatischen Anteilsverkauf ausgeglichen.
  • Dieser Prozess betrifft nur die „Execution Only“ Konten, die Fonds oder ETFs im Bestand haben. Verwaltete Konten sind nicht betroffen, da hier das Bargeldmanagement bereits Bestandteil des Quartalsrebalancings ist.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Kunden das Bargeldmanagement durchzuführen. Die Auswahl von speziellen Fonds zur Gebührendeckung über einen regelmässigen Auszahlplan ist ebenfalls nach wie vor möglich.
  • Nur im Falle, dass das Bargeldkonto eine Woche nach der Gebührenbelastung nicht ausgeglichen ist, wird Moventum zukünftig automatisch einen entsprechenden Anteilsverkauf durchführen. Zum anteiligen Verkauf wird die nach Betrag handelbare Position mit der niedrigsten Risikoklassifizierung herangezogen
    • unter Beachtung des Minimums (bei ETF’s = Mindestanteil 1 Unit)
    • im Falle von mehreren Positionen mit der gleichen Risikoeinstufung die jeweils grösste Position.

In Kürze werden Sie per E-Mail eine Liste Ihrer möglicherweise betroffenen Kundenkonten erhalten. Im Anschluß haben Sie bis Ende Dezember die Möglichkeit, etwaige Sollsalden durch einen Teilverkauf einer vom Kunden gewünschten Position oder auch mittels Bargeldüberweisung durch den Kunden auszugleichen.

Auf allen Konten, die nach dem Jahresende noch einen Sollsaldo aufweisen, wird Moventum im Laufe des Monats Januar 2024 und nach Buchung der jährlichen Kontogebühr einen entsprechenden Anteilsverkauf vornehmen.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren:
contact@moventum.lu