Damit wir Ihnen eine Bearbeitung der eingereichten Aufträge noch dieses Jahr zusichern können, möchten wir Ihnen folgende Einreichungsfristen für die jeweiligen Geschäftsvorfälle mitteilen:

Einreichungsfristen Jahresendgeschäft (PDF)

Vorabpauschale 2024

Innerhalb des ersten Quartals wird die Vorabpauschale und die daraus resultierende Kapitalertragsteuer, unter Berücksichtigung der Freistellungsaufträge und Verluste von uns berechnet und für den Anleger an das Finanzamt abgeführt.

Die Vorabpauschale wurde bereits durch die Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eingeführt und in den letzten 2 Jahren wegen negativer Basiszinsentwicklung nicht erhoben. Im Januar 2024 wird diese aufgrund des auf 2,55 % gestiegenen Basiszinssatzes wieder fällig. Um die Steuerschuld zu begleichen, werden Fondsanteile des Anlegers entsprechend unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, orientiert am gewohnten Prozess, veräußert, vorzugsweise unter Verwendung des „DWS Euro Flexizins NC“.

Sollten nicht genügend Fondsanteile des Depotinhabers für die Veräußerung zur Verfügung stehen, weisen wir den Depotinhaber zunächst schriftlich darauf hin, uns den ausstehenden Betrag mittels Überweisung zur Verfügung zu stellen.

Bleibt eine Überweisung aus, sind wir als depotführende Stelle gesetzlich dazu verpflichtet das Finanzamt über die angefallene Kapitalertragsteuer zu informieren. In diesem Fall fordert das Finanzamt die Kapitalertragssteuer direkt beim Steuerpflichtigen an. Deshalb entfällt der entsprechende Ausweis in der Steuerbescheinigung des Kunden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie voraussichtlich ab Mitte Dezember ausführlichere Informationen auf unserer Webseite unter den FAQ.