Mit der Basisrente kann eine Altersvorsorge mit Investmentfonds aufgebaut werden, die gleichzeitig auch noch steuerlich gefördert wird. Und die maximalen Fördergrenzen sind in diesem Jahr noch einmal weiter angestiegen.

So können im laufenden Jahr Beiträge bis maximal 27.566 Euro (Ledige) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) gefördert werden. Die Beiträge können seit letztem Jahr sogar komplett, also zu 100 Prozent, steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei entsprechendem Einkommen winkt daher eine attraktive Steuerersparnis. Im Gegenzug ist dann später die Rentenzahlung zu versteuern.

Auch kurze Ansparphasen lohnen sich steuerlich

Ein Beispiel: Ein Anleger, der fünf Jahre lang in die Basisrente einzahlt, kann 100 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen. Später, in der Rentenphase, müssen dann die zusätzlichen Einkünfte aus der Rente versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil hängt dabei vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn in 2030 liegt beispielsweise der zu versteuernde Anteil bei 90 Prozent. Und da der persönliche Steuersatz nach der Erwerbstätigkeit in der Regel geringer sein dürfte als vorher, kann sich sogar noch ein zusätzlicher Steuereffekt ergeben, der künftig sogar noch größer ausfallen könnte: Die Regierung plant aktuell, den Steueranteil der zukünftigen Rentenzahlungen weniger stark ansteigen zu lassen als es aktuell geregelt ist.

Grundsätzlich kann übrigens jeder Steuerzahler einen Basisrenten-Vertrag abschließen und von der steuerlichen Förderung profitieren. So kann beispielsweise bei Verheirateten jeder einen eigenen Vertrag abschließen, auch der Partner, der kein eigenes Einkommen erzielt. Zudem ist die Basisrente auch für Selbständige, Beamte und Angestellte sowie Freiberufler eine attraktive Vorsorgemöglichkeit.

Freie Wahl der Kapitalanlage

Neben der steuerlichen Förderung ist ein zusätzlicher Pluspunkt, dass die Basisrente keine Beitragsgarantie vorschreibt. Die Kapitalanlage kann daher frei gewählt werden – etwa aus einer vorhandenen Fondspalette. Die spätere Rentenhöhe ist dabei abhängig von der Wertentwicklung der gewählten Investmentfonds.