Zum 01.01.2024 sind alle Krankenkassen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, auf die digitale Identität umzustellen – die sogenannte GesundheitsID. Die GesundheitsID ist eine digitale Identität und wichtig, damit Versicherte digitale Anwendungen im Gesundheitswesen sicher nutzen können. In der GesundheitsID sind alle persönlichen Daten enthalten, die für eine Behandlung im deutschen Gesundheitswesen erforderlich sind.

Digitale Identität – nur ein Zugang zu allen digitalen Services

Die Registrierung für den Bereich smart der HEK Service-App wird zum Jahreswechsel ausschließlich mit der persönlichen GesundheitsID möglich sein. Mit der Anmeldung kann wie gewohnt das digitale Bonusprogramm, die elektronische Patientenakte (ePA) und zukünftig auch das E-Rezept sicher und bequem genutzt werden.

Was bedeutet das für unsere gemeinsamen Kunden?
  • Alle Versicherten, die aktuell den smart Bereich in der HEK Service-App nutzen, müssen sich im nächsten Jahr neu registrieren. Wir dürfen keinen anderen Identifizierungsweg mehr anbieten.
  • Für die erneute Registrierung wird ein NFC-fähiges Smartphone, die Versichertennummer, der Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie der dazugehörigen sechsstelligen Ausweis-PIN benötigt.
  • Versicherte, deren Bonusjahr über den 01.01.2024 hinausgeht, bleibt jedes bereits hochgeladene Dokument als digitaler Bonusnachweis erhalten und steht nach erneuter Registrierung wie gewohnt zur Verfügung.
  • Unsere Versicherten werden aktuell mit einem Kundenanschreiben über die Änderung informiert. Zusätzlich zum Anschreiben informieren wir auch digital in der HEK Service-App.

Weitere Informationen zur GesundheitsID und zur Online-Ausweisfunktion

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre zuständige Vertriebsleiterin oder Ihr zuständiger Vertriebsleiter gerne weiter.