Der GKV-Spitzenverband hat sich auf eine Weiterentwicklung des Katalogs für ambulant durchführbare Operationen, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen (sog. AOP-Katalog) verständigt. Dabei wurde insbesondere die bisherige Differenzierung der Leistungen im AOP-Katalog in die Kategorien 1 und 2 abgeschafft.

Die Einschränkung auf operative Leistungen der Kategorie 2 in den Tarifen Komfort (Start)-U entfällt. Für AXA-Versicherte erweitert sich somit der Versicherungsschutz auf alle ambulant durchführbaren Operationen aus dem AOP-Katalog.

Die AXA informiert alle Kunden über die neuen Tarifbedingungen, zusammen mit Informationen über die Hintergründe der Bedingungsanpassung und die damit verbundene Erweiterung des Versicherungsschutzes.

Vertriebsinfo Tarifbedingungen (PDF)