Seit 2026 übermittelt die PKV die Beitragswerte aller Versicherten vollständig digital und direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Was auf den ersten Blick komfortabel klingt, birgt eine wichtige Herausforderung:

Die korrekte Zuordnung der Beitragswerte – und damit sowohl der Arbeitgeberzuschuss als auch die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen – hängt maßgeblich von der richtigen Vertragsgestaltung ab. Die AXA als PKV liefert die korrekten Beitragswerte – die Zuordnung selbst liegt ausschließlich beim BZSt und kann von der AXA nicht beeinflusst werden. Das BZSt ordnet die gemeldeten Beitragswerte nach festen Regeln zu.

Mehr Informationen