Ab sofort steht Ihnen mit dem neuen Kurzantrag (K4989) mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine einfache und schnelle Antragsmöglichkeit für Polizei- und Berufsfeuerwehranwärter zur Verfügung.

Der Kurzantrag kann bis zu drei Monate nach bestandener Diensttauglichkeitsprüfung genutzt werden. Wichtig dabei: Voraussetzung ist eine uneingeschränkte Diensttauglichkeit. Die entsprechende Bestätigung ist gemeinsam mit dem Antragsformular einzureichen.

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