Oftmals ist diese Abgrenzung bzw. genaue Diagnose nur schwer möglich und dein Kunde erhält bis dahin (wenn abgesichert) sein privates Krankentagegeld. Was aber, wenn der Krankenversicherer die BU bereits erreicht sieht und seine Leistung einstellt, während der BU-Versicherer das noch anders einschätzt? Eine verzwickte Situation mit dem Kunden zwischen den Stühlen.

Zurich bietet genau dafür obligatorisch eine Überbrückungshilfe im Rahmen ihrer BU für bis zu 12 Monate. Sollte also ein privater Krankenversicherer seine Krankentagegeldleistung einstellen, zahlt Zurich deinen Kunden bis zur abgeschlossenen Prüfung der BU-Leistung max. für 12 Monate die volle BU-Rente. Der Clou dabei: Egal, ob die BU-Rente bewilligt oder abgelehnt wird, die Leistung wird nicht verrechnet oder zurückgefordert.

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