Die wichtigsten Highlights auf einen Blick
  • Mit NVG Top kann die BU-Rente bis zum 50. Lebensjahr erhöht werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten
  • Anlassgebundene Erhöhungen bis max. 100 % der Anfangsrente nun bereits ab Beginn möglich
  • Einheitliche Obergrenze für alle Erhöhungen: insgesamt maximal 36.000 Euro p. a.
  • Bei monatlicher Anfangsrenten ab 750 Euro freie anlasslose Erhöhungen bis zur Grenze der finanziellen Angemessenheit möglich (insgesamt maxmal 36.000 Euro p. a.)
  • Wird beim Ursprungsvertrag ein ärztliches Zeugnis erbracht (Anfangsrente größer 36.000 Euro p. a.), NVG bis insgesamt maximal 60.000 Euro p. a.
  • Anlasslose freie Erhöhungen in den ersten 5 Jahren nun bis Alter 40 möglich
  • Die Erhöhung erfolgt über einen neuen Vertrag. Für die Berechnung der zu zahlenden Beiträge legen wir den zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübten Beruf zugrunde. Optional kann auch der zu Beginn des Ursprungsvertrags ausgeübte Beruf berücksichtigt werden.

Vertriebsinfo NVG Top (PDF)