Basis-Renten eignen sich ideal für einen „Jahresschlussverkauf“, denn der gewaltige Steuervorteil für das Steuerjahr 2023 lässt sich nur noch bei Abschluss oder Zuzahlung in diesem Jahr nutzen, ansonsten verfällt dieser Vorteil unwiderruflich. Das gilt natürlich auch für einen Einmalbeitrag.

Doch wieviel Steuer lässt sich mit dem Abschluss einer Basis-Rente oder bei Zuzahlungen in Bestandsverträge eigentlich sparen? Grundsätzlich gilt das Alleinstehende für 2023 bis zu 26.528 Euro Beitrag geltend machen können, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften sogar das Doppelte. Davon werden aber zum Beispiel bei Angestellten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Letztlich hängt der konkrete Vorteil von der individuellen Situation des Kunden ab. Meist ist aber deutlich mehr machbar als man zunächst vermutet!

Vorteil individuell ermitteln

Online lässt sich das mit dem BasisrentenBERATER, der zusammen mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung entwickelt wurde, im Kundengespräch einfach aufzeigen. Das Ergebnis überrascht fast jeden mit attraktiven Förderwerten. Die Basis-Rente ist eben nicht nur für die oftmals im Fokus stehenden Gutverdiener und Selbstständigen attraktiv. Probieren Sie es aus!

Leistungsdarstellung anhand eines Marktdurchschnittstarifs

Eine Einschränkung der meisten Rürup-Rechner ist, dass sie sich allein auf den Steuervorteil konzentrieren. Der BasisrentenBERATER stellt auch die zu erwartenden Leistungen dar, er rechnet hierzu mit Marktdurchschnittstarifen. Wird ein kapitalmarktnahes Produkt wie die ERGO Basis-Rente Balance gewählt, sind jedoch deutlich höhere Rentenzahlungen zu erwarten.

Eine brillante Idee zur Verwendung der Steuerrückerstattung

Bei Bestandskunden lohnt sich die Frage, wie die diesjährige Steuerrückerstattung verwendet wurde. Bei Neukunden sollte direkt auf eine sinnvolle Verwendung künftiger Erstattungen hingewiesen werden. Denn beim BasisrentenBERATER kann die „Wiederanlage der Steuerersparnis“ ausgewählt werden. Diese erfolgt hier in Form einer Privat-Rente, die wie in der 3. Schicht üblich eine flexible Verwendung des angesparten Vertragsguthabens – als Rente oder als Auszahlung – ermöglicht.

Im Zeitablauf sammelt sich so in dem aus der Steuerrückerstattung finanzierten Vertrag einiges an. Der Kunde erhält quasi eine Rückgewähr seiner Basis-Renten-Beiträge. – Und für Sie als Vermittler hat es den Vorteil, dass hier ein Zweitvertrag abgeschlossen werden kann, der idealerweise im Folgejahr (zum typischen Zeitpunkt der Steuerrückerstattung) startet.

Ansprechparter

Stefan Rönnau
Vertriebsdirektion Pools & Finanzvertriebe Leben
Key Account Manager
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stefan.roennau@ergo.de