Neben der Absicherung von Hinterbliebenen ist eine RLV aber zum Beispiel auch bei Geschäftspartnern sinnvoll – etwa wenn einer der beiden stirbt und die Erben die Auszahlung seiner Anteile verlangen. In diesem Fall kann (wie auch bei Ehepaaren ohne Kinder) eine „verbundene RLV“ eine gute Lösung sein.

Hierbei sind beide Partner abgesichert, und die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn der erste der beiden stirbt. Dies ist meist günstiger als zwei getrennte Risikolebensversicherungen.

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