Wir haben zugehört – und unsere neu eingeführte SBU in entscheidenden Punkten noch weiter verbessert. Das Ergebnis: Weniger Anforderungen von uns, dafür mehr Gestaltungsräume für Sie und Ihre Kunden.

Verbesserte AU-Klausel

Wenn Ihr Kunde Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragt, prüfen wir auf Wunsch Ihres Kunden, ob möglicherweise auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden ab sofort von uns nicht mehr angefordert.

Übrigens: Beide Leistungen werden unabhängig voneinander geprüft und bewilligt. Dies gilt auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bereits 6 Monate und länger bestanden hat.

Verbesserte Teilzeitklausel

Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit muss uns nicht mehr angezeigt werden. Wenn die versicherte Person von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit wechselt und die Berufsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Wechsel eintritt, legen wir die berufliche Tätigkeit vor der Reduzierung zugrunde, sofern dies für die versicherte Person von Vorteil ist.

Gut zu wissen: Ist die Teilzeittätigkeit aufgrund der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörige entstanden, verlängert sich die Prüfungsfrist, in der die Berufsunfähigkeit eintritt, auf 60 Monate.

Alles über unsere neue Karrieregarantie sowie die verbesserten Nachversicherungsgarantien finden Sie in unserer aktuellen Vertriebsinformation (PDF).

Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

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