Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine ärztlichen Gutachten
  • Kein Ausschluss von Krankheiten
  • Wartezeit in den ersten sechs Monaten und Staffelung bis maximal zum Ende des dritten Versicherungsjahres
Vorsorgestart bis 90 Jahre
  • Eintrittsalter zwischen 40 und 90 Jahren möglich
  • Lebenslanger Versicherungsschutz

Doppelte Leistung bei Unfalltod keine Wartezeit und keine Staffelung bei Unfalltod.

Bild: LV1871

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