Keine staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Ohne BU sind Auszubildende im Falle einer Berufsunfähigkeit noch nicht durch staatliche Leistungen abgesichert. Nur wer mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann die (dürftige) staatliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Deshalb raten unabhängige Experten, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen, allen Berufseinsteigern: „Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte höchste Priorität haben. Nur sie bietet umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfällen. Wirkliche Alternativen gibt es nicht.“
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