Seit dem 01. Januar 2024 verzichten die HDI komplett auf die Verweisung, sei es abstrakt, konkret, in der Erstprüfung oder Nachprüfung. Damit setzt die HDI neue Maßstäbe in der Branche und macht die Berufsunfähigkeitsversicherung so einfach wie nie zuvor – für Sie und Ihre Kunden!

  • Der vollständige Verzicht auf Verweisung erleichtert die BU-Beratung nachhaltig. Endkunden müssen sich nicht mehr mit ausführlichen Erläuterungen zu diesem komplexen Thema auseinandersetzen. Sie können nun klare und präzise Informationen liefern.
  • Unterschiedliche Verweisungsregelungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften können verwirrend sein. Bei der HDI BU ist die Botschaft einfach: Vollständiger Verzicht auf Verweisung. Kunden müssen sich nur noch merken, dass sie im Ernstfall nicht auf andere Berufe verwiesen werden und dies nun auch im Rahmen der Nachprüfung.

Vertriebsinfo Verweisungsverzicht BU (PDF)