Mitte Mai informierten wir Sie im Weekly-Newsletter darüber, wie die WWK auf die Anhebung des Höchstrechnungszinses ab 1. Januar 2025 reagiert – siehe dazu auch Anhebung des Höchstrechnungszinses ab 01.01.2025 (PDF).

Jetzt erhalten Sie von der WWK ein Muster des Vertragsnachtrages für den neuen Riester-Tarif „RR25“. Dadurch besteht bereits ab dem 1. Juli 2024 die Möglichkeit, den neuen Riester-Tarif „RR25“ mit dem frühesten Versicherungsbeginn 1. Januar 2025 abzuschließen. Die neue Kalkulation dieses Tarifes wirkt sich positiv auf den Produktfaktor und die Vergütungsregelungen aus – siehe dazu auch Musteranschreiben(PDF).

Riestern wird damit für Kunden wieder so attraktiv wie vor der Absenkung des Rechnungszinses auf 0,25 % im Januar 2022 – kurz: Riestern wie früher. Zusammengefasst stellt sich die WWK Riester-Produktwelt (für das Neugeschäft) wie folgt dar:

2024
  • RR22 (Rechnungszins 0,25 %) / Produktfaktor: 0 – vermittelbar bis Ende 2024
  • RR10 (Rechnungszins 0,25 %) / Produktfaktor: 0,5 – vermittelbar bis Ende 2024
  • RR25 (Rechnungszins 1,0 %) / vermittelbar ab 1. Juli 2024, technischer Versicherungsbeginn frühestens 1. Januar 2025
    1. Tarifvariante NT (Normaltarif): Produktfaktor 1,04
    2. Tarifvariante „Sx“ (rabattierter Tarif): Produktfaktor 0,65
2025
  • RR25 (Rechnungszins 1,0 %)
    1. Tarifvariante NT (Normaltarif): Produktfaktor 1,04
    2. Tarifvariante „Sx“ (rabattierter Tarif): Produktfaktor 0,65

Ergänzend hierzu wird es in 2025 für den WWK Riester-Bestand mit 0,25 % Rechnungszins eine entsprechende Möglichkeit zum Tarif-Upgrade geben. Aktuell wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen die WWK eine Umstellung in die neue Tarifgeneration mit erhöhtem Rechnungszins anbieten kann.

Auch in den anderen Vorsorgeschichten (3. Schicht, Basisrente, bAV/Direktversicherung etc.) sollen die fondsgebundenen Altersvorsorgetarife mit erhöhtem Rechnungszins bereits vor Ende des Jahres 2024 zum Verkauf angeboten werden können. Es ist geplant, dass Kunden im zweiten Halbjahr 2024 beim Abschluss eines fondsgebundenen Altersvorsorgeproduktes eine Upgrade-Option erhalten.

Kein Kundennachteil bei Abschluss vor Jahreswechsel

Dies ermöglicht im Jahr 2025 einen Wechsel in die neueste Tarifgeneration mit erhöhtem Rechnungszins. Den Kunden entsteht somit bei einem Abschluss vor dem Jahreswechsel kein Nachteil im Vergleich zum Abschluss im Jahr 2025. Die Erhöhung des Rechnungszinses ist insofern kein Anlass, mit einem Abschluss bis ins Jahr 2025 abzuwarten. Weitere Details hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen.