Der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung war über lange Zeit bereits ein absolutes Alleinstellungsmerkmal. Mit dem vollständigen Verweisungsverzicht in der Erst- und Nachprüfung setzt HDI seit Anfang 2024 aber nicht nur einen obendrauf, sondern auch neue Maßstäbe in der Branche und macht die BU so einfach wie nie zuvor – für Sie und Ihre Kunden.

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