Vor Kurzem traten neue Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Hannoversche in Kraft, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen abgestimmt sind. Verbesserungen ergeben sich dadurch für Selbstständige im Bereich der Umorganisation. Außerdem profitieren Ihre Kunde von teilweise kürzeren Abfragezeiträumen.

Mehr Flexibilität beim Verzicht auf Umorganisation

Bisher mussten Selbstständige bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auf eine Umorganisation ihres Unternehmens verzichten zu können. Dazu gehörten ein akademischer Abschluss sowie der Nachweis, dass mindestens 90 % ihrer Tätigkeiten kaufmännischer oder organisatorischer Natur sind. Diese Kriterien wurden nun modernisiert und praxisnah gestaltet:

  • Ein akademischer Abschluss ist künftig nicht mehr erforderlich.
  • Zu den 90 % Tätigkeiten werden nun auch planerische oder leitende Aufgaben gezählt.

Diese Änderungen spiegeln die Realität vieler Unternehmer besser wider – beispielsweise von Handwerksbetrieben, Agenturen, IT-Dienstleistern oder Beratungsunternehmen. Deren Tätigkeiten sind zwar nicht ausschließlich im Büro, aber überwiegend organisatorisch, planend oder führend geprägt.

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