Der Sommer ist da. Die Temperaturen steigen. Die Sommerferien stehen vor der Tür. In dieser besonderen Zeit geht es weniger ums Arbeiten und mehr um die Freizeit. Gibt es einen schöneren Gesprächsanlass? Das Sommerloch lässt grüßen und ausgerechnet jetzt kommen wir mit Sparten-Information um die Ecke? Genau!

Heute zum Thema Hausratversicherung – wie war das doch gleich?

Ständig bewohnt vs. urlaubsbedingte Abwesenheit?
Kein Problem. Auch wenn ein langer Urlaub bevorsteht, hat das keinen Einfluss auf die Anforderung “ständig bewohnt”. Diese bezieht sich auf den Lebensmittelpunkt, den auch ein längerer Urlaub nicht verschiebt.

Diebstahl & Raub im Urlaub
Ob aus dem Hotelzimmer, dem Auto oder am Strand. Die Freude wird sich in allen Fällen in Grenzen halten. Zumindest finanziell hilft die Außenversicherung in einigen Fällen. In der Regel deckt diese den Raub, Einbruchdiebstahl aus Hotelzimmern, Schiffskabinen oder sogar dem Auto. Achtung ist bei Wohnmobilen und ggf. geltenden Sublimits – insbesondere für Wertsachen – geboten.

Kurzes Vergnügen
Wenn kurz vor dem Reiseantritt oder während des Urlaubs ein Schaden am Hausrat die Anwesenheit vor Ort nötig macht, ist die Erholung dahin. Den Schaden deckt die Hausratversicherung – aber wer kümmert sich um die Erholung? Auch hier kann die Hausratversicherung in Teilen helfen. Einige Tarife unterstützen mit der Übernahme von Umbuchungs- oder Nachreisekosten.

Sprechen Sie doch Ihre Mandant:innen einmal auf Ihren nächsten Urlaub an – und machen ganz nebenbei noch ein Update der Sachversicherungstarife. Zum Beispiel auf die Tarife der Alteos.