Starten wir mit einer guten Nachricht: Die Neugeschäftsbeiträge bleiben stabil und werden nicht erhöht. Allerdings hat der Treuhänder in diesem Jahr zum Teil deutliche Anpassungen festgelegt. Das hat zur Folge, dass wir ab Oktober unsere Beiträge im Bestand anpassen müssen. Gründe dafür sind die Erhöhung der RVG-Gebühren und weiterhin hohe Schadenmeldungen, insbesondere durch Dieselgate. So sehen die Anpassungen aus:

Verträge bis ARB-Stand 2018
  • Alte Verträge mit einem Vertragsstand vor 1994 werden im Verkehrs-Rechtsschutz um 9,9 Prozent und im Privat-Rechtsschutz um 7,5 Prozent angehoben.
  • Verträge ab 1994 ohne Selbstbeteiligung werden im Verkehrs-Rechtsschutz um 14,6 Prozent und im Privat-Rechtsschutz um 7,5 Prozent angehoben.
  • Verträge ab 1994 mit Selbstbeteiligung werden im Verkehrs-Rechtsschutz um 5,8 Prozent und im Privat-Rechtsschutz um 5,0 Prozent angehoben.
    Rund 600.000 Kund:innen im gesamten ROLAND-Bestand sind von den Anpassungen betroffen. Das sind knapp 35 Prozent aller Kund:innen.
Verträge ab ARB-Stand 2018
  • Verträge ab ARB 2018, die schon zweimal eine Anpassung durch die TÄK bekommen haben, werden in diesem Jahr nicht angepasst.
  • Für neue Verträge, die bisher nur eine TÄK bekommen haben, holen wir die Erhöhung nach. Betroffen sind rund 73.000 Kund:innen. Das sind knapp vier Prozent des Bestands.

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