Auch diese Woche geht es bei uns weiter um das Thema Sommer- und Urlaubszeit. Der eine oder die andere von Ihnen (und/oder Ihren Mandant:innen) wird diese Zeit höchstwahrscheinlich für eine Auszeit im Grünen, am Meer oder einfach zum Woanders-sein nutzen. Es geht weniger ums Arbeiten und mehr um die Freizeit. Gibt es einen schöneren Gesprächsanlass? Das Sommerloch lässt grüßen und ausgerechnet jetzt kommen wir mit Sparten-Information um die Ecke? Genau!

Heute zum Thema Private Haftpflichtversicherung – wie war das doch gleich?

Weltweiter Versicherungsschutz

Die Ferne lockt und während das Fremde die volle Aufmerksamkeit genießt, ist es passiert: Ein Haftpflichtschaden. Kein Problem, denn eine weltweite Deckung ist heute im Grunde Standard. Etwas Obacht ist bei Kautionsdarlehen geboten, diese sind teilweise auf Europa begrenzt. Ebenso steht es um die Forderungsausfalldeckung. Hier umfasst der Geltungsbereich in der Regel die EU sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Schäden an gemieteten Räumen und Sachen

Die Macht der Gewohnheit – auch sie reist mit. Zack, begegnet einem im Hotelzimmer ein Schrank, der Zuhause so nicht steht, oder wird der Toaster in der Ferienwohnung heißer als das bekannte Gerät daheim. Schon hat die Urlaubskasse ein Loch. Keine Panik! In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Der Baustein Leihe, Miet, Pacht deckt heute fast in allen Produkten Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Urlaubsmobilität und ihre Tücken

Wie der heimische Vierfüssler wird automatisch auch der Mietwagen mit Diesel versorgt. Die Stimmung kippt einige Kilometer später, wenn die Fahrt abrupt ein Ende findet. Der Blick in den Tankdeckel verrät es: Falsch betankt! Ebenso groß ist die Freude, wenn das Fahrzeug zwar korrekt betankt, aber fehlgelenkt gegen das Garagentor des Feriendomizils wurde. Geübte Versicherungsmakler:innen retten regelmäßig die Urlaubsfreude mit der Auswahl der richtigen Tarife – Falschbetankungsschäden und SB-Reduzierung sind hier die Zauberworte. Und eine moderne Interpretation der “Mallorca-Deckung” erhält die Sorgenfreiheit sogar bei der Nutzung der hoteleigenen e-Bikes und e-Scooter.

Sprechen Sie doch Ihre Mandant:innen einmal auf Ihren nächsten Urlaub an – und machen ganz nebenbei noch ein Update der Sachversicherungstarife. Zum Beispiel auf die Tarife der Alteos.