Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirken weiterhin auf eine hohe Inflation. Gestiegene Schadenkosten und eine höhere Schadenfrequenz sind für den gesamten Versicherungsmarkt herausfordernd. Ihre Kund:innen können sich trotz stark steigender Schadenkosten darauf verlassen, dass AXA auch in Zukunft im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbringt. Hierfür sind Beitragsanpassungen unvermeidbar.

Im Gebäudebereich, sowohl im Privat- wie im Firmenkundengeschäft, steigen 2023 marktweit die Schadenkosten aufgrund hoher Baustoffpreise und weiterhin deutlich steigender Handwerkerlöhne. Zusätzlich belasten häufiger auftretende Unwetter, wie Hagel, Stürme und Starkregen, unsere Schadenquoten.

Im Firmenkundengeschäft sehen wir uns zudem mit außerordentlich vielen Großschäden konfrontiert. Daher werden wir auch hier die Beiträge über die Indexanpassungen hinaus anpassen. Die Beitragsrechnungen für die Hauptfälligkeit 01.01.2024 werden Mitte November versendet.

Informationen rund um die Beitrags- und Summenangleichungen für 2024 im Sach- und TV-Bereich haben wir im Makler-Extranet für Sie abgelegt. Sie finden dort die Veränderungen für Retail (PDF) und für Firmen und die technische Versicherung (PDF).

Zu wann werden die Anpassungen wirksam?

Im Bestand werden die Anpassungen jeweils zur Hauptfälligkeit über die Beitragsrechnung vorgenommen. Im Neu- und Ersatzgeschäft sind die neuen Faktoren ab dem 01.01.2024 anzuwenden. Maßgebend ist der gewünschte Vertrags- bzw. Änderungsbeginn.

In unserer Beratungstechnologie stehen Ihnen die geänderten Faktoren und Beiträge ab Dienstag, den 02.01.2024 zur Verfügung.

Kommen Sie für Fragen gerne auf mich zu.

Ansprechpartner

Michael Risse
Key Account Manager Komposit
Maklervertrieb, AXA Konzern AG
M: 01520-9372538
michael.risse@axa.de