Heute möchten wir Sie über die bevorstehende Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung zum 1.1.2024 informieren.

Bereits zum 01.01.2023 ist eine Beitragsanpassung bei älteren Bedingungsständen erfolgt. Mit der aktuellen BAP wird der Tarifstand 01.2020 (VGB/WEZ 2019) berücksichtigt und um 14,3 % im Beitrag angepasst.

Der neue Beitrag zur Stammfälligkeit berücksichtigt den erhöhten Beitrag aufgrund der BAP wie auch den ab 01.2024 gültigen Anpassungsfaktor (25,87) aus der Gleitenden Neuwertversicherung (sofern diese vereinbart ist).

Bei Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.