Glasbruch kann schnell teuer werden. Gerade bei Mehrfamilienhäusern stellt sich daher die Frage: Sollen nur die gemeinschaftlich genutzten Verglasungen oder auch die Verglasungen innerhalb der einzelnen Wohnungen versichert werden?

Für Versicherungsvermittler ist die richtige Einordnung entscheidend, um den Absicherungsbedarf des Eigentümers gezielt zu ermitteln, doch welche Verglasungen können versichert werden?

Grundsätzlich wird zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasungen unterschieden. Zur Gebäudeverglasung zählen beispielsweise Fenster, Türen, Glasdächer und Duschkabinen. Mobiliarverglasungen umfassen unter anderem Spiegel, Vitrinen, Glastische, Aquarien und Glaskeramik-Kochflächen.

Welche Verglasungen tatsächlich versichert sind, hängt vom vereinbarten Vertragsumfang und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

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